SCHADENSBERECHNUNG Wurden an Ihrem Baum durch eine Baumassnahme Wurzeln abgerissen oder Äste abgebrochen? Oder sind am Stamm Rindenverletzungen entstanden?
Werden Bäume ohne Einwilligung des Eigentümers verletzt oder zerstört, so handelt es sich um einen Sachschaden, der vom Verursacher entsprechend entschädigt werden muss. Um eine Schadenersatzforderung stellen zu können, muss zunächst der Umfang der Schäden ermittelt werden. Darauf aufbauend können die Folgen für den Baum eingeschätzt werden, wobei nicht nur der jetzige Zustand des Baumes eine Rolle spielt, sondern auch die Abschottungsfähigkeit und das Regenerationsvermögen der jeweiligen Baumart. Das BAUMBÜRO setzt sich gerne für Sie und Ihren Baum ein und ermittelt auf der Basis der geltenden Richtlinien den für die jeweilige Situation angemessenen Schadenersatz.